27. September 2024

Bewerbungsarchitektur: Entscheidend für den Recruiting-Erfolg
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weiterlesen28. Juli 2021
Lesezeit: 11 Min. PersonalmarketingRecruitingStellenanzeigen
Lange war’s still um Google for Jobs, zuletzt konnten sich Jobsuchende und Recruiter in Österreich Anfang des Jahres darüber freuen, dass Googles Job-Booster und Arbeitgeber-Reichweiten-Generator nun auch in der Alpenrepublik verfügbar ist. Doch nun schraubt Google gleich an verschiedenen Stellen, um Jobsuchenden ein echtes “Candy Date” zu bieten – und nimmt dabei einmal mehr Arbeitgeber und Jobbörsen in die Pflicht. Doch was bedeuten “direct apply” und die neuen Inhaltsrichtlinien nun eigentlich für Arbeitgeber und Jobsuchende – und worum geht’s dabei eigentlich?
Wer sich intensiv mit Googles Jobsuche beschäftigt und insbesondere, wer sich mal via Google beworben hat, der weiß, dass da nicht alles perfekt ist. Das liegt natürlich auf der einen Seite an den Stellenangeboten, die dort ausgespielt werden und auf der anderen Seite am Bewerbungsprozess selbst. Dass auf Google Stellenanzeigen zu finden sind, die Jobsuchende eher in die Flucht schlagen, als zu einer Bewerbung zu animieren, liegt primär an den ausschreibenden Unternehmen. Denn obwohl die Stellenanzeige in den meisten Fällen der wichtigste – und oft sogar einzige Kontaktpunkt – zwischen potenziellem Mitarbeiter und Unternehmen ist, sind diese meistens eher ein Trauerspiel: Unspezifische Stellentitel, plumpes Eigenlob, generische Aufgabenbeschreibungen, überzogene Anforderungen, fehlende Angaben der Mitarbeitervorteile oder des Ansprechpartners, die Bedürfnisse potenzieller Mitarbeiter ignorierende Inhalte und eine fehlende wertschätzende Ansprache – das ist es, womit sich Jobsuchende tagtäglich auseinandersetzen müssen.
Auch wenn es um den Bewerbungsprozess geht, ziehen viele Unternehmen noch einmal alle Register der perfekten Bewerbervermeidungsstrategie: nicht auffindbare Bewerbungs-Buttons, Zwangs-Logins, erschlagende und unübersichtliche Bewerbungsformulare und vieles mehr schlagen viele potenzielle Bewerber in die Flucht. Das ist etwas, was Google trotz aller Richtlinien nicht abstellen kann.
Ein weiteres Ärgernis sind “Jobbörsen” bzw. Meta-Jobsuchmaschinen, die ohnehin schon gecrawlte Stellenanzeigen nochmals crawlen, sodass meistens nur noch Fragmente der (oft ohnehin schon dürftigen, s. o.) Stellenanzeigen übrig bleiben und darüber hinaus primär eigentlich Bewerberdaten abzocken wollen, in dem sie Jobsuchenden, die sich eigentlich nur bewerben wollen, durch undurchsichtige Registrierungsprozesse führen. Bei manchen dieser wie Pilze aus dem Boden schießenden und auf dubiose Namen hörenden Plattformen hat man den Eindruck, dass sie eigentlich nur zu diesem Zweck bestehen.
Beidem möchte Google nun Einhalt gebieten. Zum einen durch neue Inhaltsrichtlinien und eine neue Property (also quasi ein neues, optional zu hinterlegendes Datenfeld im Rahmen der strukturierten Daten, die ohnehin erforderlich sind, um überhaupt in der Google Jobsuche aufzutauchen), “direct apply” (directApply) genannt. Beides schauen wir uns einmal genauer an.
Man kann davon ausgehen, dass auch Google diese Spam-Crawler ein Dorn im Auge sind. Schließlich verwässern diese zum einen die Qualität der ausgespielten Jobergebnisse, zum anderen sorgen sie für ein schlechtes Kandidatenerlebnis, machen also ein echtes “Candy Date” unmöglich. Und genau deswegen hatte Google ja im Mai 2017 die “Job Search Experience” überhaupt auf die Agenda gesetzt: Aufgrund a) der Tatsache, dass Unternehmen und Jobsuchende nicht richtig zusammenfinden (was natürlich auch an den Unternehmen selbst liegt, s. o.), b) weil ein Suchmaschinengigant, der seinen Usern das bestmögliche Suchergebnis und -erlebnis bieten will, sich natürlich auch der Jobsuche annehmen muss (weil diese bei vielen unterirdisch war und teilweise auch noch ist) und c) um auch die bestmögliche Nutzererfahrung respektive in diesem Fall, die beste Kandidatenerfahrung zu ermöglichen.
Der massive Anstieg aber an diesen Spam-Crawler und Job-Aggregatoren (und auch generellen Jobbörsen, die nach wie vor, man möchte die Hände weinend vors Gesicht schlagen, weil die wenigsten Unternehmen die Potenziale von Google for Jobs nutzen – klar, über den Fachkräftemangel jammern ist definitiv einfacher, als sich mit irgendwelchen Tools und Datenschemata auseinanderzusetzen – den Löwenanteil der ausgespielten Jobs darstellen) führt dazu, dass eine gute Candidate Experience kaum möglich ist, weil da mitunter viele (undurchsichtige) Bewerbungsoptionen um die Jobsuchenden buhlen.
Auch die Tatsache, dass viele ATS-Anbieter (“Applicant Tracking Software aka E-Recruiting-Software aka Bewerbermanagement-Software) eine gute Candidate Experience durch undurchsichtige und überflüssige Zwangs-Logins zunichteundzuneffenmachen (der sogenannte “Successfactors-Effekt”), machte Google bisher den Jobsuchenden bisher einen Strich durch die Rechnung. Bisher. Denn dank der neuen Daten-Property haben Arbeitgeber nun die Möglichkeit, ihren Stellenanzeigen bzw. Google eine zusätzliche Information mitzugeben, nämlich die, dass eine “direkte Bewerbung” möglich ist. Nun kann man sich natürlich darüber streiten, was eine “direkte Bewerbung” (also direct apply) eigentlich ist. Und so richtig festlegen (kann und) will sich Google da wohl auch nicht, denn die Definition lässt durchaus Raum für Interpretation (und Spekulation, die dann auch nicht ausblieb).
Google definiert eine Direktbewerbung (“direct apply”) in Bezug auf die Aktionen, die vom Nutzer verlangt werden, um sich zu bewerben. Konkret bedeutet dies, dass der Nutzer sich möglichst einfach und ohne unnötige Zwischenschritte bewerben kann. D. h. er kann den Bewerbungsprozess auf der gleichen Website abschließen, ohne auf eine andere Website umgeleitet zu werden. Im Grunde genommen würde es ausreichen, direkt das Bewerbungsformular zu verlinken, denn die Stelle hat der Nutzer bereits in Google gesehen (wo sie hoffentlich vollständig gelistet ist, siehe dazu auch unten die Ausführungen zum Thema inhaltliche Richtlinien). Oder aber das Bewerbungsformular ist in die Stellenanzeige eingebunden, was ohnehin die Gefahr von Bewerbungsabbrüchen reduzieren würde (jeder Schritt, jeder Klick, ist in und außerhalb der Regel einer zu viel).
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wenn ein Nutzer
es sich nicht um eine Direktbewerbung handelt, die Property “directApply” also nicht greift bzw. mit “False” zu bewerten ist. Möglicherweise gelingt Google hier also etwas, was längst Standard sein sollte: Eine Abkehr von Zwangs-Logins und umständlichen Bewerbungsprozessen. Und darüber hinaus auch ein Aussieben der o. g. “Spam-Crawler”.
Google schreibt, dass Sie “wahrscheinlich ein direktes Bewerbungserlebnis bieten, wenn
Um es noch mal festzuhalten: “directApply” ist eine zusätzliche Property, die Sie als Teil des Google for Jobs Markup-Schemas zur Verfügung stellen. Sie ist optional – aber sollte unbedingt verwendet werden (sofern Sie denn solch eine Bewerbung ermöglichen), denn durch diese Information teilt Google mit, dass man sich auf die Stelle bewerben kann, ohne sich (mehr als einmal) registrieren zu müssen.
Die Property directApply gibt an, ob eine (oder mehrere) URL, die mit JobPosting verknüpft ist, eine direkte Bewerbung auf die Stelle über die Website der Stellenausschreibung ermöglicht bzw. wenn ein Bewerbungsprozess für die angegebene Stelle direkt über die angegebene(n) URL(s) eingeleitet werden kann (hierbei ist zu beachten, dass auf Implementierungsebene durchaus mehrere Domains beteiligt sein können, also bspw. die der Stellenanzeige und die des Bewerbungsformulars).
Kandidaten profitieren also durch eine direkte Bewerbung. Arbeitgeber profitieren natürlich auch, nämlich durch den Teil an mehr Bewerbungen, die Ihnen durch umständliche Bewerbungsprozesse zuvor durch die Lappen gingen.
Jobbörsen, die bislang vom organischen und kostenlosen Traffic von Google for Jobs profitierten, müssen sich möglicherweise eine andere Traffic-Strategie überlegen. Insbesondere die (oft unseriösen) Anbieter, die von Jobsuchenden verlangen, sich vor der Bewerbung zu registrieren und sie dann an eine Website weiterleiten, wo sie sich möglicherweise ein weiteres Mal registrieren müssen. Aber es sind nicht nur unseriöse Anbieter, auch LinkedIn – weltweit größter Job-Lieferant für Google for Jobs – muss sich was einfallen lassen. Denn auch hier muss sich der Nutzer erst einmal registrieren, bevor er die Jobs zu Gesicht bekommt.
Diese Eigenschaft des Markup-Schemas ist neu und wird noch in die Suchergebnisse integriert. Aktuell, so schreibt Google “werden Sie in der Google-Suche möglicherweise keine unmittelbaren Auswirkungen feststellen“. Aber auch wenn sich diese Änderung nicht sofort auswirkt – es ist sehr wahrscheinlich, dass Stellenanzeigen, die mit “directApply” ausgezeichnet sind, in der Darstellung der Google-Stellensuche profitieren werden.
Neben “direct apply” tritt eine weitere Neuerung bei Google for Jobs in Kraft, die sogenannten “Job Posting Content Policies“. In der Theorie gab es die schon von Beginn an, aber sie wurden noch einmal verschärft und treten ab 1. Oktober 2021 in Kraft. Dann sind möglicherweise Textwüsten und unvollständige Anzeigen endlich Geschichte (die streng genommen nach Googles selbst aufgestellten Richtlinien, die allerdings von Googles Recruitern auch nicht immer eingehalten werden, auch jetzt gar nicht sichtbar sein dürften).
Auch hier war Google wohl ein Dorn im Auge, was von Unternehmen da teilweise auf Jobsuchende losgelassen wurde (und immer noch wird – etwa Stellentitel, die Gehaltsangaben oder den Ort enthalten oder nicht wirklich ein echter Stellentitel sind, Textwüsten ohne jegliche HTML-Deklaration, inhaltsleeres Geschwafel etc. pp. Okay, letzteres ist leider Standard bei Stellenanzeigen) und so versucht man mit verschärften Regeln dem Nutzer eine bessere Candidate Experience zu ermöglichen. Ob es gelingt?
Um eine bestmögliche Qualität bei Stellenanzeigen sicherzustellen, sind u. a. folgende Punkte nicht zulässig:
Grundsätzlich gilt, dass unzutreffenden Angaben über Gehalt, Einsatzort, Arbeitszeiten, Beschäftigungsart oder andere stellenspezifische Details tabu sind. Die Aufgabenbeschreibung, das Anforderungsprofil und natürlich auch der Einstiegstext sollten korrekt beschrieben sein und möglichst alle Daten des Markup-Schemas korrekt befüllt sein.
Diese Richtlinien treten am 1. Oktober 2021 in Kraft, ausreichend Zeit also, ordentlich aufzuräumen und Ihren Stellenanzeigen zu neuem Glanz zu verhelfen, das Markup-Schema Ihrer Jobs (auch und gerade dann, wenn es von Ihrer Bewerbermanagement-Software ausgespielt wird!) unter die Lupe zu nehmen und ggf. nachzubessern.
Fazit: Google versucht mit diesen Maßnahmen das zu erreichen, was Arbeitgebern und Anbietern entsprechender Lösungen offenbar nicht gelingt: einen kandidatenzentrierten Ansatz. In der Folge profitieren Jobsuchende von einer besseren Candidate Experience und Arbeitgeber von mehr (qualifizierten) Bewerbungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen funktionieren. Erfahrungsgemäß braucht es etwas länger, bis entsprechende Neuerungen in Deutschlands Personalabteilungen einziehen. Selbst nach über 2 Jahren, die Google for Jobs in Deutschland verfügbar ist, nutzt nur ein Bruchteil deutscher Unternehmen diese Möglichkeit, wie bspw. eine (natürlich nicht repräsentative) Umfrage unter 92 Ausbildungsbetrieben ergab. Demnach nutzen gerade einmal 9 Unternehmen Googles Job-Booster).
Umso mehr wäre also zu wünschen, dass Googles Maßnahmen Früchte tragen. Für alle Beteiligten. Aber wenn’s nicht klappt, ist’s halt mal wieder der Fachkräftemangel. Wie praktisch.
Hier finden Sie noch mal alle wichtigen Details:
Googles Neuerungen im Überblick
Inhaltliche Richtlinien für Stellenanzeigen
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