09. März 2023

Von einsteigenden Studienaussteigenden, Studienabbrechenden und Schulabgehenden
Das Partizip Präsens erfährt im Zuge des Genderwahns einen wahren Boom. Führte es bis dato eher ein Mauerblümchendasein, entdecken immer
weiterlesen12. Juli 2018
Lesezeit: 7 Min. PersonalmarketingRecruitingStellenanzeigen
“ausschreibung was ist m w d”, “bezeichnung x bei mitarbeiter”, “m/w/x”, “m/w/d bedeutung stellenanzeige”, “geschlechtsangabe m/w/d”, “d/m/w”, “m/w/i” – das sind nur einige der Suchanfragen, über die ein Großteil meiner Leser*innen derzeit auf den Blog kommen. Fakt ist: Das Thema “Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen” steht derzeit hoch im Kurs. Und das wohl nicht nur bei HR-Verantwortlichen, sondern offenbar auch bei Bewerber*innen, die sich fragen, was es denn nun wohl mit dem ominösen “d” oder dem noch ominöseren “x” auf sich hat.
Der 10. Oktober 2017 war ein schicksalsschwangerer Tag für die Bundesrepublik. Zumindest für viele Menschen, die irgendwie mit Recruiting zu tun haben. Noch mehr aber für Bewerber*innen. Was war geschehen? In einem in der ganzen Auswirkung wohl nicht ansatzweise erfassbaren folgenschweren Gerichtsurteil beschloss der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass (im Geburtenregister) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ eine dritte Möglichkeit geboten werden muss, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt demzufolge auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Ein Urteil, welches so für sich genommen, durchaus nachzuvollziehen und sogar zu begrüßen ist.
Wenn da nicht die Folgen wären, die Arbeitsrechtler*innen seitdem unheilschwanger verkünden. Diese postulieren nämlich, dass es, da es nun ein drittes Geschlecht gäbe, nicht mehr ausreiche dass eine Stelle mittels “m/w” respektive “w/m” AGG-konform deklariert werde. Schließlich gelte laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, dass der (bzw. die), der (bzw. die) das Geschlecht nicht nenne, sich dem Verdacht aussetze, dieses zu diskriminieren. „Die Arbeitgeber*innen sollten darauf achten, Personen mit einem dritten Geschlecht nicht auszuschließen”, gibt die Chef*in (m/w) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Christine Lüders zu bedenken.
In der Folge verursachen die Empfehlungen der Arbeitsrechtler*innen – wieder einmal – mehr für Verwirrung und Panikmache, als das ein sinnvoller und bedachter Umgang mit dem/der Bewerber*in erfolgt. Während also viele Recruiter*innen nun in blindem Aktionismus den bisherigem “m/w” nun ein i, ein d, ein “inter”, ein “anders” oder ein “gn” hinzufügen, sorgen diese Kürzel bei vielen für Verwirrung. So twitterte Blogger und Beraterkollege Christoph Athanas jüngst, dass ein Seminarteilnehmer von einem Bewerber gefragt wurde, ob denn das “d” für “Deutsch” stehe.
ja, die Kürzel bringen Verwirrung. Mir hat neulich ein Seminarteilnehmer erzählt die hätten ne Stelle mit m/w/d (=divers) ausgeschrieben und Nachfragen bekommen ob das männl,/ weibl./ deutsch (!) – bedeuten würde. #Genderwahnsinn
— Christoph Athanas (@CAthanas) 28. Juni 2018
Auch in der Community reddit herrscht Ratlosigkeit ob des “d”s, wie dieser Thread zeigt:
Und die Suchanfragen bei Google sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache respektive Bände.
Da für viele deutsche Personaler*innen das Internet nach wie vor Neuland ist und die Digitalisierung eher als Bedrohung gesehen wird, liegt es nahe, dass der überwiegende Anteil der Suchanfragen (siehe Grafik) wohl hauptsächlich von Bewerber*innen stammt. Analog zur Häufung von “m/w/i”, “m/w/d”, “m/w/inter”, “m/w/x”, “m/w/divers” in Stellenanzeigen, nehmen auch die Suchanfragen nach diesen Kürzeln zu. Das lässt sich auch bei der Suche direkt bzw. bei “Ähnliche Suchanfragen zu …” erkennen.
Ist ja auch logisch und absolut nachvollziehbar. Denn mal Hand aufs Herz: Woher sollen Bewerber*innen wissen, worum es sich bei diesen Kürzeln handelt? Digital? Dement? Deppert? Insofern ist die Frage, ob “d” für “Deutsch” steht, also absolut berechtigt.
m/w/a = männlich/weiblich/anders
m/w/d = männlich/weiblich/divers (und nicht “drittes Geschlecht, wie manche glauben)
m/w/gn = männlich/weiblich/geschlechtsneutral
m/w/i = männlich/weiblich/inter
m/w/x = männlich/weiblich/x-beliebig (stimmt natürlich nicht, hier wird mehr der Vorschlag von Profx Hornscheid aufgegriffen)Der Vollständigkeit halber: Das Ganze gibt’s natürlich auch in der “w/m”-Variante.
Zwar gibt es Arbeitgeber*innen, die dann mit einem Erklärsternchen arbeiten. Allerdings nicht so, wie ich es empfehle (siehe unten), sondern als Erklärung des Kürzels selbst (in diesem Falle “gn” für “geschlechtsneutral”).
Muss es wirklich soweit kommen? Ist es wirklich erforderlich, die ohnehin geschundenen Stellenanzeigen noch weiter zu diskriminieren? Wer soll so etwas noch lesen? Wer sich davon angesprochen fühlen? Oder macht es Ihnen Spaß diesen Text mit seinen vielen Sternchen und “innen” zu lesen? Schon allein so zu schreiben, fällt mir schwer.
Apropos innen:
Mein Favorit ist übrigens “m/w/inter”. “Straßenbahnfahrerinnen im Winter”. Herrlich. Macht sich eigentlich irgendjemand Gedanken, bevor er/sie solche Stellenanzeigen auf die Menschheit respektive Bewerber*innen loslässt?
Selbst Sprachwissenschaftler*innen haben mehrfach darauf verwiesen, dass Personenbezeichnungen generisch maskulin sind, also weder weiblich noch männlich. Die Bezeichnung Sachbearbeiter schließt die Sachbearbeiterin ein, der Controller die Controllerin, der Recruiter die Recruiterin, der Personalreferent die Personalreferentin, der Manager den Manager (eine weibliche Bezeichnung für Manager gibt es im angloamerikanischen Sprachgebrauch schlicht nicht), der Kaufmännische Leiter die Kaufmännische Leiterin (;)). Und obwohl Berufsbezeichnungen von Haus also eigentlich (geschlechts-) neutral sind, zog mit dem AGG das “m/w” in die deutschen Personalabteilungen ein (Notiz am Rande: es ist wirklich m/w – und nicht etwa w/m – sollte einem zu denken geben).
Abgesehen davon, dass wir uns mit diesem Genderwahnsinn wahrlich keinen Gefallen tun, sind die Unternehmen (wie so oft, siehe Du und Sie in der Bewerberansprache) nicht konsequent. Denn wenn Interessent*innen dann weiterlesen, ist es vorbei mit dem “gn” und plötzlich heißt es wieder “sie” oder “er” oder “innen”. Und spätestens, wenn Bewerber*innen auf den “Jetzt bewerben”-Button-klicken wird das “m/w/d” als Kuschen vor AGG-abmahngeilen Anwälten entlarvt. Hier haben Bewerber*innen nämlich in (und außerhalb) der Regel nur die Möglichkeit zwischen “Herr” und “Frau” zu wählen. Und meistens ist das Ganze dann auch noch als Pflichtfeld deklariert. Hier sehe ich – wenn überhaupt – Probleme, die auf HR-Abteilungen zukommen. Denn beim oben zitierten Gerichtsurteil ging es eben nur darum, dass es keine dritte Möglichkeit neben dem “Herr” und “Frau” gäbe. Und nun? Eigentlich ganz einfach: Die Anrede weg lassen oder zumindest nicht als Pflichtfeld deklarieren. Oder eine zusätzliche Option wie “keine Angabe”.
Allerdings sollten dann auch die Textbausteine in der Berwerberkorrespondenz angepasst werden. “Sehr geehrter Herr”, “Sehr geehrte Frau” gehören dann nämlich der Vergangenheit an. Und nun? O. g. Arbeitsrechtler*innen empfehlen die Anrede “Sehr geehrte*r Frau*Herr”. Das wollen wir mal schleunigst vergessen. Aber was dann? Ein Hallo vielleicht? Hallo Henner Knabenreich, ja das ginge. Aber “Hallo” ist manchen Unternehmen zu salopp. Wie wäre es mit “Guten Tag”, “Servus”, “Moin”, “Gude” – jeweils gefolgt von Vorname und Nachname.
Fakt ist: Dieser Genderwahnsinn geht wirklich zu weit!
Heute aus der Reihe
“Dieser #Genderwahnsinn geht wirklich zu weit”
Episode drölfhmpfertxzig: pic.twitter.com/4LmYsxThef— ⭐️Ysann⭐️ (@dalFionavar) 20. Januar 2017
Letztendlich haben uns das Bundesverfassungsgericht und die besagten Arbeitsrechtler*innen da ein schönes Ei ins Nest gelegt. Ich kann nur dringend dafür plädieren, vorm Verfassen der Stellenanzeige das Hirn einzuschalten. Oder poetHRy spam-mäßig zusammengefasst:
Vergesst das m,
vergesst das w,
vergesst das d –
das Sternchen* ist die Lösung,
tut keinem weh.
*Geschlecht egal, Hauptsache, du passt zu uns!
Übrigens: Während die Karlsruher Richter*innen ja ein “inter” oder “divers” als “drittes Geschlecht” vorgeschlagen hatten (was ja auch gerne ohne zu hinterfragen von einem Großteil der Recruiter*innen bei den Stellenanzeigen so umgesetzt wurde), sieht ein neuer Referent*innenentwurf neben “männlich” und “weiblich” künftig die neue Kategorie “weiteres” im Personenstand vor. So. Da haben wir den Salat. Das “w” ist nämlich schon vergeben.
09. März 2023
Das Partizip Präsens erfährt im Zuge des Genderwahns einen wahren Boom. Führte es bis dato eher ein Mauerblümchendasein, entdecken immer
weiterlesen29. August 2022
Das mittlerweile zum Standard gewordene (und von Jobsuchenden favorisierte) “m/w/d” oder auch der “Gender_Gap” im Stellentitel sind der Stadt Freiburg
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H. Laufer