25. Juli 2022

Nur "Herr" und "Frau" im Bewerbungsformular sind diskriminierend
Als ich seinerzeit meinen Artikel über das “m/w/d” und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der “dritten Option” verfasste, schrieb ich
weiterlesen20. Januar 2015
Lesezeit: 4 Min. PersonalmarketingRecruitingStellenanzeigen
Das AGG beschäftigt wohl eigentlich jeden Personaler. Sie haben doch schon davon gehört, oder? Dann wissen Sie auch, dass das Ziel des Gesetzes ist, “Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.” Schnee von gestern, oder? Auch dass das natürlich beim Texten von Stellenausschreibungen eine maßgebliche Rolle spielt ist Ihnen bekannt, das weiß ich.
Wichtig bei der Gestaltung von Stellenanzeigen sind dann vor allem die Paragraphen 1, 7 und 11 AGG. Um es kurz zu machen: Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden. Sprich, sie dürfen niemanden in einer Ausschreibung benachteiligen. Eine ausdrückliche Adressierung ausschließlich an die Herren respektive die Damen der Schöpfung ist also tabu, weil den einen oder die andere diskriminerend.
Blöderweise führt das dann in der Regel zu unschönen Ergebnissen. Das (m/w) in Kombination mit dem Stellentitel ist da noch das kleinere Übel. Ganz schlimm wird’s bei “/in” oder “/innen”. Ein wenig beleuchtet hatte ich diese Problematik ja schon mal in dem Kontext Student(in) oder Studierende. Zudem bietet das AGG auch massive Stolperstellen, nämlich bei Stellentiteln, die eine ausschließende Geschlechterangabe mehr oder weniger unmöglich machen, wie z. B. Weihnachtsmann oder Papst. Während es eine Päpstin der Legende nach gegeben haben soll, ist die Überlieferung der Weihnachtsfrau nicht bekannt. Zudem wäre Weihnachtsmann/in als Schreibweise ebenso wenig geeignet.
Wie aber lassen sich Auswüchse wie diese in Zukunft vermeiden (AGG-konform, natürlich)?
Die Ausbildung Kaufmann/ -frau für Büromanagement
Mit der Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Büromanagement bei der GRG verschaffen Sie sich ausgezeichnete Zukunftschancen. Als Kaufmann/ -frau für Büromanagement profitieren Sie von zahlreichen Einsatzmöglichkeiten in fast allen wirtschaftlichen Bereichen.
Bitte beachten Sie, dass es sich im o. g. Fall um ein willkürlich gewähltes Beispiel handelt, welches Sie so oder ähnlich auf Tausenden von anderen Websites wiederfinden (auch auf Ihrer?).
Ich habe die ultimative Lösung für Sie! Die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung! Schluss mit holprigen Texten und unnötig aufgeblähten Stellenausschreibungen! Wie das geht? Ganz einfach. In dem alles, was eine männliche/weibliche Zugehörigkeit ausdrückt, durch ein “x” ersetzt wird. Diese geniale Idee kommt nicht etwa von mir, sondern wurde von der Arbeitsgruppe „Feministisch Sprachhandeln“ der Humboldt-Universität und Profx (das x bitte so aussprechen, wie Sie es i. d. R. immer aussprechen – also als Beispiel Profiks) Lann Hornscheidt entwickelt. Am Beispiel des oben gezeigten Textes sähe das Ganze dann so aus:
Die Ausbildung Kaufx für Büromanagement
Mit der Ausbildung zux Kaufx für Büromanagement bei der GRG verschaffen Sie sich ausgezeichnete Zukunftschancen. Als Kaufx für Büromanagement profitieren Sie von zahlreichen Einsatzmöglichkeiten in fast allen wirtschaftlichen Bereichen.
Na, was sagen Sie? Wie gesagt, das ist nur so ein Beispiel. Aber Sie können das Ganze wirklich universell durchdeklinieren. So macht das Lesen und Verfassen von Stellenanzeigen endlich wieder Spaß! Hier werden keine Geschlechter diskriminiert, weil es gar nicht erst welche gibt! Ich plädiere für die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Jetzt!
Noch ein paar Beispiele gefällig?
Ausgesprochen erinnert mich das Ganze ein wenig an Asteriks und Obeliks. Gab es da nicht auch Charaktere wie Mitarbeiteriks, Beratiks und Expertiks?
In einigen Fällen müsste man sich aber wohl doch noch was anderes einfallen lassen. Profiks ist ja okay. Aber was macht man bei Ingenieur? Ingenieux (versuchen Sie das mal auszusprechen)? Und bei einem meiner Lieblinge, dem Referent? Referentx? Referx? Knifflig wird es auch bei Arzt und Ärztin. Doktorx geht ja nicht wirklich, weil nicht jeder Arzt ist auch gleich Dokto(r)x. Und wo ich gerade jeder schreibe – geht natürlich auch nicht. Muss dann jedx Doktox heißen. Oder wie? Eieiei, scheint doch nicht ganz die Patentlösung zu sein. Aber wir kommen dem näher.
Aber mal ganz im Ernst, was können Sie tun, um solche Ungetüme wie oben zu vermeiden? In Stellenanzeigen wäre die (m/w)-Variante wirklich die eleganteste Lösung. Ob schön oder nicht, sei mal dahin gestellt. Das AGG fordert eben seinen Tribut. Und in Website-Texten? Ginge natürlich auch (m/w). Erschwert aber das Lesen. Ich weiß, das wollen Gleichstellungsbeauftragte nicht lesen, aber am einfachsten und naheliegendsten, weil lesefreundlichsten und der Umgangssprache entsprechend wäre doch die männliche Form. Und ein Hinweis auf der Website, dass man aus Gründen des Leseflusses die männliche Variante gewählt hat, aber natürlich (!) Männlein wie Weiblein und Mitarberiks wie Kollegiks gemeint sind.
Oder höre ich Proteste?
Update: Mittlerweile sind wir von Tatsachen überrannt worden, die so zuvor keiner auf dem Schirm hatte, nämlich das so genannte dritte Geschlecht. Was das bedeutet und welche Auswirkungen das Ganze hat, lesen Sie in diesen Artikeln:
Ist das „d“, also das „divers“, als Zusatz zu „m/w“ in Stellenanzeigen Pflicht?
25. Juli 2022
Als ich seinerzeit meinen Artikel über das “m/w/d” und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der “dritten Option” verfasste, schrieb ich
weiterlesen19. August 2021
Dass es gute Gründe gibt, das Gendern in Stellenanzeigen respektive im Recruiting zu unterlassen, hatte ich in meinem letzten Blogartikel
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