19. Juli 2024

Wie sinnvoll ist die WhatsApp-Bewerbung?
Es wirkt schon fast anachronistisch, wenn ich heute, im Jahr 2024 über die Bewerbung per WhatsApp schreibe. Gut 10 Jahre
weiterlesen21. Juni 2015
Lesezeit: 9 Min. PersonalmarketingRecruitingSocial Media
Immer mehr Smartphones werden verkauft, immer mehr nutzen ihre mobilen Endgeräte, um ins Internet zu gehen. Und immer mehr nutzen Instant Messaging-Dienste wie den Facebook-Messenger, WhatsApp oder Skype. Keine Frage, diese Messenger sind die nächste Stufe der Evolution in der Kommunikation. Heute gibt’s eben nicht nur den Coffee to go, nein auch die Kommunikation muss es sein. Die Zielgruppe immer und überall erreichbar – ein Traum wird wahr! Aber bei all dem Hype sei eine Frage erlaubt: Ist Personalmarketing via WhatsApp eigentlich erlaubt?
Update: Dieser Artikel ist nun gut 10 Jahre alt. Seitdem hat sich einiges getan, so bieten zunehmend sogar eine Bewerbungsmöglichkeit über den Messenger an. Nur: Wie sinnvoll ist eine Bewerbungsmöglichkeit per WhatsApp eigentlich?
Noch näher konnte man nie an der Zielgruppe dran sein. Den Bewerber immer und überall erreichen – endlich ist das möglich! Dank WhatsApp. Denn jeder Hans und Franz hat diese App auf seinem Smartphone installiert. SMS ist so was von gestern, kostet Geld und hat auch noch eine Zeichenbeschränkung. Sogenannte “Messenger” haben sich in den letzten Jahren im privaten Umfeld explosionsartig verbreitet und ersetzen zunehmend SMS, Anrufe und E-Mails – und das mit gutem Grund:
Tja, und WhatsApp scheint nun nach Facebook die nächste Wunderwaffe im Kampf um die Bewerber zu sein. Haben die Unternehmen erfolgreich geschafft, die Nutzer aus den (privaten!) sozialen Netzwerke zu drängen, setzen sie ihnen nun hier nach. Ob das gut geht?
Was war die Aufregung groß, als WhatsApp im Recruiting Weltpremiere feierte. Offenbar hatten Recruiting-Spezialisten in anderen Nationen zwar drüber nachgedacht, umgesetzt wurde es dann aber erst hierzulande. Sogar als Personalmarketing-Innovation wurde das Ganze dann ausgezeichnet. Eine Innovation, die schnell Nachahmer fand und noch weitere finden wird. Klar, dieser blinde Aktionismus hat die ganzen Unternehmen schon mit einer Karriere-Seite auf Facebook getrieben. Nun eben WhatsApp. Wir müssen jung, hip und innovativ sein. Und dann gibt es da noch diese ominöse Generation Y, von der alle sprechen. Und sie sind doch alle da, die sind alle mobil, die sind auf WhatsApp und aktivieren ihr Smartphone 135 mal am Tag. Tatsächlich, ungeachtet NSA-Skandal und Datenschutzbedenken ist alle Welt auf WhatsApp – dem weltweit meist genutzten Messengerdienst. Und dort tauschen sie sich über intimste Dinge aus, teilen ihre Liebesschwüre, beenden Beziehungen, teilen Fotos von durchzechten Nächten oder verabreden sich zum Essen.
Eine super Sache, die sich doch auch für die Bewerberansprache ausschlachten lassen müsste. Schließlich leitet doch die GenY den Medienwechsel in der Jobsuche ein! Das lassen sich die Unternehmen nicht zweimal sagen, investieren aber statt in eine mobil optimierte Karriere-Website lieber in WhatsApp. Klar, kost’ ja nix (Achtung, ein großer Irrtum – die Nutzung von WhatsApp fürs Recruiting kann schnell teurer werden als Ihre neue Karriere-Website! – mehr dazu unten im Text).
Die Resultate kennen Sie, wurden Sie doch exklusiv in diesem Blog erstmals auf die Nutzungsmöglichkeiten von WhatsApp in Sachen Recruiting aufmerksam gemacht. Was ich dabei nie infrage gestellt habe, war die rechtliche Situation (nun gut, ich bin ehrlich, ich habe mich schon gefragt, was mit den Nutzerdaten eigentlich so passiert, aber diese Frage nie laut gestellt). Offensichtlich haben dies die genannten Unternehmen auch nicht. Denn ansonsten wäre es wahrscheinlich nie zu diesen Aktionen gekommen.
Vielleicht aber auch doch. Innovationsgeist schlägt rechtliche Bedenken. Sieht man sehr schön an dem Beispiel Facebook, auf das sich alle wie die Lemminge stürzen – ungeachtet der Bedenken, die diesem sozialen Netzwerk immer widerfahren. Ein Blick in die Nutzungsbedingungen von WhatsApp (die es im Übrigen trotz Klage nach wie vor nur in Englisch gibt, aber weit übersichtlicher sind als die von Facebook, die natürlich auch noch keiner gelesen hat), schafft schnell Klarheit. Hätte ich schon vorher einen Blick hinein geworfen, wären meine Artikel wohl weniger euphorisch gewesen und ich hätte die Frage, ob WhatsApp im Personalmarketing angekommen ist durch die Frage, ob Personalmarketing via WhatsApp überhaupt erlaubt ist, ersetzt. Das hole ich hiermit nach.
Bevor sich also noch mehr Lemminge ins Meer stürzen respektive Recruiter die Finger verbrennen, halte ich es hier und heute für meine verdammte Pflicht als dem HR-Gemeinwohl dienender Blogger den Finger mahnend zu heben und Sie vor unüberlegten Handlungen zu warnen.
Werfen wir also gemeinsam einen Blick in diese Nutzungsbedingungen:
“You agree not […] to use the communication systems provided by the Service for any commercial solicitation or spam purposes. You agree not […] to solicit for commercial purposes, any users of the Service.”
Dort steht eindeutig, dass die Nutzung für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke nicht erlaubt ist. Bzw. Sie zustimmen, WhatsApp eben nicht für diese Zwecke zu missbrauchen. Weiter heißt es
“In connection with Status Submissions, you further agree that you will not: […] (iv) post advertisements or solicitations of business.”
Nun könnte man sich natürlich immer noch damit heraus reden, dass ja Personalmarketing oder die Bewerberansprache keine Werbung oder nicht gewerblich sei (ha!) oder dass man das ja alles nicht gewusst habe. Nun, zum einen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, zum anderen sollte ein Unternehmen, welches über die Nutzung von WhatsApp nachdenkt, schon ganz genau hinschauen, ob das denn überhaupt mit den Nutzungsbedingungen (oder gar dem deutschen Recht) vereinbar ist. Aber wie ich schon schrieb: Innovationsgeist schlägt rechtliche Bedenken. Gier frisst Hirn passt in diesem Kontext eigentlich auch ganz gut.
Schauen wir aber großzügig über die beiden Paragraphen hinweg. Was ist dann der nächste Stolperstein? Wie heißt es so schön?
“You agree not to collect or harvest any personally identifiable information, including phone number, from the Service, nor to use the communication systems provided by the Service for any commercial solicitation or spam purposes.”
Mit Annahme der Nutzungsbedingungen stimme ich also zu, keine persönlichen Daten zu sammeln. Hm. So ein Gruppenchat mit bis zu 100 Bewerbern? Macht 100 Daten, die ich sammeln könnte. Was ich aber natürlich als ausführendes Unternehmen nicht mache. Ist klar, wir sind die Guten. Aber es gibt ja auch die Bösen. Die nämlich, die Ihre Aktion auf WhatsApp für ihre Zwecke missbrauchen (könnten). So, wie es bei den Jobmessen mit Öffnungszeiten auf Twitter Trittbrettfahrer gibt, so gibt es die auch bei WhatsApp. Oder können Sie das ausschließen? D. h. ich als Wettbewerber X melde mich bei der Aktion von Y an, um dann die Daten respektive die Telefonnummern der Nutzer auszuspähen (der ein oder andere mag sich die Mühe machen, die Namen der Chat-Teilnehmer anzupassen – trotzdem). Ich schaue mir an, was die Teilnehmer so von sich geben, mache mir meine Notizen (oder Screenshots) identifiziere für mich interessante potenzielle Kandidaten und – bingo! – kontaktiere die dann. Ist zwar voll verboten, aber who cares?
Apropos Kontakte: Damit WhatsApp auch in den nächsten Jahren seinen Service verbessern kann, erlaubt man sich dort hin und wieder, ab und zu mal auf die Kontaktliste bzw. das Adressbuch zuzugreifen. Und damit quasi auch auf die Kontakte aus Ihrem Gruppenchat. Wann das Ganze passiert, weiß ja kein Mensch. Durchaus möglich also, dass das in dem Moment geschieht, wenn Sie Ihren Trainee-Chat abhalten. Datenschutzkonform ist das definitiv nicht.
“You expressly acknowledge and agree that in order to provide the Service, WhatsApp may periodically access your contact list and/or address book on your mobile device to find and keep track of mobile phone numbers of other users of the Service. […]. You hereby give your express consent to WhatsApp to access your contact list and/or address book for mobile phone numbers in order to provide and use the Service.”
Ach ja, und wussten Sie, dass Sie (analog Facebook) WhatsApp natürlich selbstredend alle Rechte übertragen, über Ihre Meldungen zu verfügen? WhatsApp ist quasi Alleinherrscher über das, was Sie da Tag für Tag, Stunde für Stunde, Minute für Minute, Sekunde für Sekunde von sich geben.
“By submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. You also hereby grant each subscriber to your status on the WhatsApp Service a non-exclusive license to access your Status Submissions through the Service.”
Das Ganze wird also immer problematischer. Die möglichen Verstöße gegen die WhatsApp-Nutzungsbedingungen sind aber eigentlich nur Peanuts. Viel gravierender ist nämlich die (daraus resultierende) Datenschutzproblematik. Und die fängt schon damit an, dass der Sitz von WhatsApp im schönen Kalifornien liegt. Weit weg von uns auf einem US-amerikanischen Server liegen also all die Daten, die da im Rahmen eines Trainee-Chats oder einer Berufsberatung gesammelt wurden. Ohne jede Zugriffsmöglichkeit durch Sie. Ohne dass irgendeiner der Bewerber was davon weiß. Und dann wie gesagt die Sache mit den personenbezogenen Daten (sprich Telefonnummern). Denn hier hatte nicht nur das Unternehmen Einblick, sondern (zumindest zeitweise immer mal wieder) jeder Nutzer des Chats.
Was bedeutet das nun in Konsequenz für Ihre Personalmarketing-Aktivitäten? Nun, das müssen Sie selber wissen. Die wahrscheinlich schlimmste Konsequenz seitens WhatsApp ist die, dass Ihr Account gelöscht wird. Und zwar ohne jede Voranmeldung. Das tut natürlich an sich schon ziemlich weh, sind doch dann all die intimen Liebesschwüre und Essensverabredungen und sonstige Daten weg. Ist aber vor allem dann peinlich, wenn das mitten im Rahmen einer “Recruiting-Aktion” passiert. Aber auch hier gilt wieder (bis vielleicht auf den reputationsschädigenden Aspekt): Alles Peanuts. Viel schwer wiegender ist, dass bis zu 300.000 Euro Bußgelder drohen, wenn gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen wird. Und das tut dann schon richtig weh. Das Ganze ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Und was sagen Rechtsexperten zur Nutzung von WhatsApp im Unternehmenskontext? Die Meinung ist eigentlich recht eindeutig und entspricht in etwa dem, was ich versucht habe, klar zu machen: Finger weg von WhatsApp! Ganz so krass drückt es Carsten Ulbricht auf dem Blog Recht 2.0 zwar nicht aus, aber lesen Sie selbst:
“Die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Whatsapp für die Kundenkommunikation, insbesondere im Bereich Service und Support, hängt stark vom konkreten Szenario ab. Während sich das Angebot einer Erreichbarkeit über Whatsapp bei Beachtung der aufgeführten Voraussetzungen durchaus rechtskonform aufsetzen lassen dürfte, ist etwa die werbliche Ansprache von Kunden auf Whatsapp bzw. das Verlagern der kompletten Kommunikation mit einzelnen Kunden auf einen entsprechenden Kanal, der in datenschutzrechtlicher Hinsicht immer wieder diskutiert wird, durchaus problematisch.”
Er empfiehlt “Unternehmen, die sich trotz der anhaltenden Zweifel an der Rechtskonformität und Sicherheit von Whatsapp die spannenden Möglichkeiten der Kundenkommunikation über Mobile Messenger nicht nehmen lassen wollen, sollten sich nach alternativen Anbietern umsehen, die nicht nur den Anforderungen an das deutsche Datenschutzrecht genügen, sondern den Unternehmen auch die anzustrebende Kontrolle über die Verarbeitung und Nutzung der Daten einräumen.”
So. Und nun? Schrieb ich doch oben Instant Messaging sei die Zukunft, der Bewerber von nun an immer in der Hosentasche mit dabei – wenn doch WhatsApp voll verboten ist, welche Alternative gibt es, wie kann ich innovativ sein UND datenschutzkonform handeln? Und wie kann ich Instant Messaging in der Bewerberansprache verwenden? Wie kann ich sogar positiv auf meine Candidate Experience einzahlen? Das liebx Lesx, das verrate ich Ihnen gerne.
19. Juli 2024
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