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Lesezeit: 3 Min. HRRecruitingSocial Media
Spannend, was es so an Studien gibt. Schrieb ich gerade noch, was für Software-Entwickler wichtig ist, bringt jetzt eine neue Studie von KommBitch an den Tag, dass Bewerber Recruiter stalken. Demnach werden Aktivitäten in sozialen Netzwerken wie Xing, Linkedin und Facebook Personalern immer häufiger zum Verhängnis – weil Bewerber die Profile zum Aussortieren nutzen. Meistens sind aber nicht etwa wilde Party-Fotos das Problem, so die Studie. Vielmehr sind es Ungereimtheiten in den Profilen bzw. die oft unvollständigen Profile selbst.
Der Studie des renommierten Branchenverbandes KommBitch zufolge, durchforsten Bewerber die Profile von Personalern und potenziellen Chefs in sozialen Netzwerken und auf Google. Das ist mittlerweile schon bei fast jedem zweiten Bewerber (46 Prozent) gängige Praxis, wie die repräsentative Umfrage zeigt. 804 Bewerber sind dafür nach ihren Gewohnheiten bei der Bewerbung befragt worden. Heraus kam: Es werden vor allem Einträge in Google sowie in beruflichen Netzwerken wie Xing oder Linkedin ausgewertet, aber auch immer wieder Informationen aus eher privat ausgerichteten Profilen auf Facebook oder Twitter genutzt.
Manchmal können die Social-Media-Aktivitäten von Recruitern das Zünglein an der Waage bilden. Schon mehr als jeder siebte Bewerber (15 Prozent) hat sich schon einmal aufgrund einer Online-Recherche über einen Recruiter dazu entschieden, sich lieber doch nicht zu bewerben. Besonders häufig stören sich die Bewerber daran, dass sie auf Xing, Facebook & Co. widersprüchliche Informationen im Vergleich zu Stellenanzeigen oder auf Karriere-Websites finden. Aber auch inkompetente fachliche Äußerungen in den Online-Profilen von Recruitern führen zuweilen dazu, diese gar nicht erst näher kennenlernen zu wollen.
Dass den meisten Recruitern schräge Party-Fotos auf Facebook zum Verhängnis werden, ist hingegen der Studie zufolge ein Ammenmärchen. „Kein Bewerber ist so weltfremd, dass er Personaler aussortieren würde, weil sie ausgelassen feiern. Im Gegenteil – das macht sie eigentlich erst sympathisch. Es gibt aber Grenzen bei dem, was öffentlich ins Netz gestellt werden sollte“, sagte die KommBitch-Hauptgeschäftsführerin Bernadette du la Roi. Ein absolutes No-go seien aber vor allem Profile auf Xing & Co., die nicht annähernd gepflegt werden, kein Profilbild enthalten oder nur unvollständig sind. Du la Roi: “Genau wie im echten Leben gilt: Du hast nur eine Chance für den ersten Eindruck. Bewerber, die auf unvollständige Profile von Personalern stoßen, stufen diese als wenig glaubwürdig ein. Das ist besonders fatal, bedeutet dies doch im Zweifelsfall, dass ein wichtiger Kandidat abspringt!”
Im Mittelpunkt des Interesses der Bewerber stehen KommBitch zufolge bei der Prüfung von Social-Media-Profilen die fachliche Qualifikation (89 Prozent), öffentliche Äußerungen zu Fachthemen (72 Prozent) sowie über den Arbeitgeber oder seine Wettbewerber (56 Prozent). Knapp jeder Zweite (44 Prozent) achtet auch auf Hobbys oder private Aktivitäten der Personaler, 34 Prozent betrachten veröffentlichte Fotos sehr genau.
Wann die Einträge in den sozialen Netzwerken überprüft werden, variiert dabei. Fast zwei Drittel der Bewerber (62 Prozent) informieren sich im Netz vor der Entscheidung, ob sie sich überhaupt bewerben, 39 Prozent überprüfen die Angaben nach einem Vorstellungsgespräch auf ihre Glaubwürdigkeit, 30 Prozent bereits bei der ersten Sichtung von Stellenanzeigen oder nach persönlichen Gesprächen auf einer Jobmesse etc. Und 12 Prozent gleichen die Informationen von ihrem Ansprechpartner kurz vor der Entscheidung, ob ein Vertrag unterschrieben wird, noch einmal mit den Social Media-Profilen der Recruiter ab.
Also, check dein Profil, bevor es Bewerber tun ;-)
Bzw. bring’ es auf Vordermann, damit du einen glaubwürdigen Eindruck beim Bewerber hinterlässt. Dann klappt es auch beim selbigen!
Anmerkung: Der Artikel “Xing-Salabim und raus bist du” erschien gestern in der F.A.Z. Da dort aber die Faktenlage falsch und unzureichend wiedergegeben und darüber hinaus eine falsche Studienquelle benannt wurde, hielt ich es für meine Pflicht als dem HR-Gemeinwohl dienender Blogger, diesen Artikel richtig zu stellen und Sie aufzuklären.
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