08. Oktober 2015
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PersonalmarketingRecruiting
Aus Datenschutzgründen, wegen frustrierender Erlebnisse bei der Online-Bewerbung und Angst vor der allgegenwärtigen NSA reichte ein Bewerber seine Bewerbungsunterlagen in Papierform ein, obwohl diese vom Arbeitgeber explizit per elektronischer Übertragung (“online”) gefordert wurden. Das darf er nicht, urteilte ein Gericht.
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