m/w/x oder divers? Das “dritte Geschlecht” und die Stellenanzeigen

Lesezeit: 9 Min. PersonalmarketingRecruitingStellenanzeigen

Sind Sie Ihnen auch schon aufgefallen, die Stellenanzeigen, mittels derer nun auch “diverse” oder “andere” Mitarbeiter gesucht werden? Ob “diverse” Controller, “diverse” Recruiter oder “diverse” kaufmännische Sachbearbeiter, nach den wohlbekannten “m”s und “w”s gesellt sich nun noch das “divers” oder – je nachdem – das “x” bzw. “a” in den Stellentitel, weil wegen des “dritten Geschlechts” alle in AGG-Panik verfallen. Ob das wirklich sinnvoll ist, darüber scheint sich keiner Gedanken zu machen.

Dank eines in seinen Ausmaßen wohl vielen noch nicht bewusst erscheinendem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (wohl auch den urteilssprechenden Richtern selbst), wird nun neben Frau und Mann auch noch die “Intersexualität” als eigenes, “drittes” Geschlecht anerkannt. Was war geschehen – und welche Folgen hat das fürs Personalmarketing respektive das Gestalten von Stellenanzeigen?

Die Karlsruher Richter hatten im November im Fall eines Intersexuellen, der (oder die… oder das?) beim Standesamt seinen Geburtseintrag korrigieren lassen wollte, sich aber weder als männlich noch als weiblich etikettieren lassen wollte, entschieden, dass nun auch eine dritte geschlechtliche Identität akzeptiert werden müsse. Das betrifft zunächst das Personenstandsrecht, der Tatbestand verletzt aber auch das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot – und damit auch das AGG.

Berufsbezeichnungen sind eigentlich (geschlechts)neutral

Und diese Ungleichbehandlung von Menschen wegen ihres Geschlechts haben wir ja nun dank AGG bereits seit über 10 Jahren vor Augen. Zwar wird bei uns bereits seit 1979 geregelt, dass in Ausbildungsordnungen männliche und weibliche Berufsbezeichnungen verwendet werden und auch das Bürgerliche Gesetzbuch wurde schon 1980 um den Paragraphen § 611b BGB ergänzt, indem eine geschlechtsneutrale Arbeitsplatzausschreibung verankert wurde. Dennoch war es wohl das AGG und auch die schon lange tobende Genderdebatte, welches in deutschen Personalabteilungen zunächst zu einer Schockstarre und in der Folge zu blindem Aktionismus führte. Denn fortan wurden sämtliche Stellen, die bisher lediglich die neutrale Berufsbezeichnung bspw. eines “Sachbearbeiters” oder “Buchhalters” oder “Personalleiters” trugen, plötzlich gegendert.

Laut Wikipedia benennt eine Berufsbezeichnung einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet demnach “Tätigkeitsüberbegriffe bzw. Berufsgruppen, z. B. „Sachbearbeiter“, „Techniker“, „Handwerker“, „Gestalter“, „Designer““. “Sprachwissenschaftlich gesehen“, so Wikipedia weiter, “sind Berufsbezeichnungen eine Untergruppe der Personenbezeichnungen, d. h. der Nomen Agentis, die einen der Haupttypen der Substantive darstellen“.

Und obwohl Berufsbezeichnungen an sich ja geschlechtsneutral sind, hieß es auf einmal “Controller/in”, “Controller (m/w)” oder ähnlich. Besonders perfide Ausmaße nahm das Ganze dann an, wenn trotz der bewussten Adressierung des Geschlechts bereits im Stellentitel dann auch im weitergehenden Text von “m”s und “w”s die Rede war, etwa, wenn man etwas von den Mitarbeitern schrieb. Also “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter” etwa. Oder eben Mitarbeiter (m/w). Spannend daran übrigens, dass sich tatsächlich die Schreibweise “m/w” etabliert hat – und nicht etwa “w/m”.

Genderwahn in Stellenanzeigen

Schwierig wird das Ganze dann zudem bei solchen Positionen, die den “Mann” quasi im Titel tragen. Während eine “Versicherungskauffrau” noch einfach darzustellen ist, wird es bei einer Position eines “Kaufmännischen Leiters” schon schwieriger: “Kaufmännischer Leiter (m/w)” (oder auch “w/m”) bringt uns irgendwie nicht weiter. Auch kein “Kaufmännische/r Leiter/in”. Ein Mann ist per se männlich. Da hilft auch ein w nicht weiter – denn folgen wir der Regel der Stellenausschreibenden, müsste es ja sogar “Kaufmännin” heißen. Oder im Falle eben dieses Kaufmännischen Leiters, Kauffrauliche Leiterin. Was, da stimmen Sie mir mit Sicherheit zu, wenig sinnvoll ist.

Schluss mit dem Genderwahnsinn in Stellenanzeigen

Trotzdem findet man durchaus in den Tiefen des Internets (oder aber in den immer dünner werdenden Anzeigenteilen einiger Zeitungen) solche Perlen wie “Empfangsdame (m/w)” oder “Krankenschwester (m/w”) oder auch eine “Immobilienkauffrau als Vertriebsassistent” bzw. einen “Immobilienkaufmann als Vertriebsassistentin”, was es noch anschaulicher macht. Besonders abstrus wird es, wenn Unternehmen aus lauter Verzweiflung (oder political correctness, wer weiß das schon) zu Begriffen wie Kaufmensch greifen

Dank Schreckgespenst AGG hat sich aber diese den Lesefluss nicht gerade fördernde “m-und-w-isierung” der Stellenanzeigen in deutschen Personalabteilungen manifestiert. Und das geht dann eben soweit, dass selbst eine Dame männlich oder weiblich sein kann oder Bezeichnungen wie bspw. die “Managerin” geschaffen werden. Werfen wir einen Blick über den großen Teich, so stellen wir fest, dass es da keine Managerinnen gibt. Manager ist da Manager. Controller Controller. UX Designer UX Designer undswoweiterundsofort. Das haben wir nun von unserem schönen Denglisch-Wahn. Das “(m/f)”, welches man dann und wann in englischsprachigen Stellentiteln sieht, scheint übrigens auch eine Ausgeburt unseres Genderwahns sein. Denn in englischsprachigen Ländern gibt’s das so nicht.

m/w/x oder divers? Das "dritte Geschlecht" und die Stellenanzeigen 1 Diverser Projektmanager

Nach m/w nun das “dritte Geschlecht”?

Während der deutsche Personaler (m/w) also schon all die Jahre seit Einführung des AGG vor der Herausforderung stand, gesetzeskonforme Stellenanzeigen respektive Stellentitel zu gestalten, muss er nun noch eine weitere Klippe umschiffen. Nämlich, die der Intersexuellen bzw. die des dritten Geschlechts. Genau genommen eigentlich des Urteils des BVerfG. Der Anteil der Intersexuellen hier in Deutschland wird auf ca. 80 bis 120.000 geschätzt, das ist zwar nur ein Bruchteil dessen, was es an Frauen und Männern gibt (das sind jeweils ein paar Millionen) und trotzdem verlangen die Richter, dass man diese Bevölkerungsgruppe nun bitteschön auch berücksichtigen möge. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass sie sich dessen bewusst waren, welche Büchse der Pandora sie damit öffneten: Wer kümmert sich um geschlechtergerechte Toilettenräume? Duschen? Umkleiden? Wer übernimmt die Sicherheitskontrollen an Flughäfen? Tatsächlich gibt’s in der Uni Bielefeld ab Sommer “All-Gender-Toiletten”. Schließlich entspräche “die binäre Aufteilung der Klos in Frau und Mann nicht der Vielfalt der Geschlechter“, heißt es auf der Facebook-Seite des AStA.

Und natürlich hat dieses bahnbrechende Gerichtsurteil auch Auswirkungen auf die Stellenanzeigen, so zumindest werden Experten (m/w) in der Süddeutschen Zeitung zitiert. “Da es nun ein drittes Geschlecht gebe, reiche das [m/w, Anmerkung des Verfassers] nicht mehr“, wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (m/w) bei der Kanzlei Bird & Bird zitiert. Schließlich gelte laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, dass der, der das Geschlecht nicht nenne, sich dem Verdacht aussetze, dieses zu diskriminieren. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), “staatlicher Hüter der Gleichbehandlung”, so der Artikel in der Süddeutschen weiter, “rät schon mal zur Vorsicht. “Die Arbeitgeber sollten darauf achten, Personen mit einem dritten Geschlecht nicht auszuschließen“, wird ADS-Chefin (m/w) Christine Lüders zitiert.

Das dritte Geschlecht findet nun auch in Stellenanzeigen Einzug.

Der Blog Arbeitsrechtsberater schreibt: “Empfehlenswert ist deshalb, als zusätzliches Geschlecht zum Beispiel “divers” anzugeben. Ein entsprechender Zusatz in einer Stellenausschreibung würde dann lauten “m/w/divers”.” Der Blog der Kanzlei CMS formuliert es so: “Welcher adäquate Zusatz hier in Frage kommt, ist bisher weder rechtlich noch sprachlich geklärt. Denkbar wäre entweder die Ergänzung um ein „d″ für divers (m/w/d) oder die Verwendung von Hilfszeichen „Ingenieur_In″ oder „Ingenieur*In″ um die Einbeziehung zu verbalisieren.

Welche Folgen hat das “dritte Geschlecht” fürs Personalmarketing respektive das Gestalten von Stellenanzeigen?

Solche Aussagen wiederum führen erneut zu blindem Aktionismus in den Personalabteilungen der Republik. Und so werden jetzt eben nicht nur “m”s und “w”s gesucht, sondern auch noch “diverse”. Schließlich muss man dem Kind respektive dem Geschlecht ja einen Namen geben. Die Kläger (divers) in Karlsruhe hatten solch einen Eintrag als “inter” oder “divers” verlangt, der Deutsche Ethikrat hatte “anders” vorgeschlagen. Die Richter (m/w) haben keine Vorgaben gemacht. Das bedeutet dann in der Folge z. B.

  • Sachbearbeiter (m/w/divers)
  • Sachbearbeiter (m/w/d)
  • Sachbearbeiter (m/w/inter)
  • Sachbearbeiter (m/w/i)
  • Sachbearbeiter (m/w/anders)
  • Sachbearbeiter (m/w/a)
  • to be continued…

Durchgesetzt hat sich offensichtlich das “divers”, so zumindest mein Eindruck, wenn ich mir so manche Stellenausschreibungen anschaue. Ob ein “divers” oder “anders” nicht diskriminierender ist, als wenn da gar nichts steht? Kleine Notiz am Rande: Das Bundesverfassungsgericht selbst hat das dritte Geschlecht noch nicht in seinen Stellenanzeigen aufgenommen – weder im Stellentitel (…/in) noch in der Ansprache der Bewerber (m/w), hier heißt es weiterhin, dass man “die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleiste“.

Das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen, z. B. als "divers"

Ich hatte ja vor einiger Zeit in meinem Artikel zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung mal das “X” vorgeschlagen: “Sachbearbeiterx”, “Personalleiterx”, “Recruiterx” und so weiter. Klingt nicht eben ansprechend, hat aber den Vorteil, dass ein Stellentitel jetzt viel kürzer ausfallen bzw. Platz für das Wesentliche ist. Möglich wäre auch den bisherigen Stellentitel (also die geschlechtsneutrale, siehe oben, Berufsbezeichnung) um ein Sternchen mit Erklärung zu ergänzen. Z. B. “Sachbearbeiter*” und dann im Kleingedruckten “Geschlecht egal. Hauptsache gut.”, so wie es die Aareal Bank aus Wiesbaden in ihren Stellenanzeigen schon lange macht. Alternativ wäre auch ein “Personalleiter (wer, oder alternativ: welchen Geschlechts, auch immer)”. Grundsätzlich scheint mir die Sternchenlösung am verträglichsten, ließe sich diese doch um weitere Aspekte ergänzen: Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Gesinnung, Behinderung….

  • Sachbearbeiterx
  • Sachbearbeiter*
  • Sachbearbeiter (wer auch immer)
  • Sachbearbeiter (welchen Geschlechts auch immer)

Übrigens: Auswirkungen hat das Urteil natürlich auch auf die Bildmotive. Nur Männer oder nur Frauen oder aber auch beide darzustellen, ist also künftig tabu. Nehmen Sie stattdessen also Symbolbilder, die können Sie auch günstig auf Bilddatenbanken einkaufen und verwendet außer Ihnen garantiert niemand anders!

Und natürlich heißt es ab sofort auch Finger weg von Zusätzen wie diesem: “Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt“. Abgesehen davon, dass nicht klar ist, was die Schwerbehinderung mit dem Geschlecht zu tun hat, könnten sich jetzt Menschen, die sich weder als Frau, noch als Mann fühlen, davon benachteiligt fühlen und klagen. Aber Spaß beiseite: Was mich ja bei all dem ganzen AGG-Wahnsinn wundert: Hier haben sie alle Panik und reagieren wie der Pawlowsche Hund, wenn es aber um massive Datenschutzverletzungen à la WhatsApp oder Facebook, fehlerhafte Arbeitsverträge oder nicht ausgezahlte Überstunden geht, oder um das Nichteinhalten der DSGVO, so wie es in vielen deutschen Unternehmen an der Tagesordnung ist, scheinen Personaler auf einem Auge blind. Also, auch wenn die binäre Aufteilung von Stellentiteln in Frau und Mann nicht der Vielfalt der Geschlechter entspricht, entspannt euch!

Update: Mittlerweile ist dieser Artikel einer der meistgelesenen in der nun achtjährigen Geschichte dieses Blogs. Das zeigt, welche Relevanz dieses Thema hat. Aber nicht nur für Stellenausschreibende, sondern auch für Bewerber. Insofern habe ich mich entschlossen, dieses Thema erneut aufzugreifen. Mehr dazu lesen Sie in meinem Artikel m/w/d = männlich/weiblich/… deutsch? – Wie das „dritte Geschlecht“ für Verwirrung bei Bewerber*innen und Recruiter*innen sorgt

Update 2: Mittlerweile ist der oben genannte Artikel nun der meistgelesene Artikel innerhalb 8 Jahre Bloggens. Stand heute (12.12.2018) wurde der Beitrag seit Veröffentlichung im Juli 2018 bereits über 160.000-mal aufgerufen – Tendenz weiterhin steigend. Dieser Artikel immerhin über 100.00-mal. Das zeigt, welche Auswirkungen ein so unüberlegtes Urteil bzw. das unüberlegte Adaptieren des “dritten Geschlechts” auf Stellenanzeigen in der Bewerber- und Recruiterwelt hat.

Kommentare (18)

thomas

es gibt sehr sehr wenige Leute die sich als das dritte Geschlecht definieren absolut unnötig sich diesen Mist anzutun

Martina

Ich hätte gerne noch ein "H" für Hundebesitzer...

personalmarketing2null

Eine zusätzliche Endung und irgendwelche Sternchen oder Striche und was man(n) sich sonst so einfallen lässt, um den Lesefluss stören, sind da leider auch keine Lösung, zumal im täglichen Sprachgebrauch absolut nicht praktikabel - und überflüssig. Denn Personenbezeichnungen sind per se geschlechtsneutral, wenn man das denn so nennen mag. Ein Bürger ist ein Bürger, ein Manager ein Manager - ob nun männlich, weiblich oder was dazwischen. Abgesehen davon, geht es nicht darum jemanden zu diskriminieren. Das liegt mir fern. Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Ist für mich fein. Wirklich. Ich stelle lediglich die Hysterie infrage, die aufgrund eines Urteils, bei dem es nur um das Geburtenregister ging, nun entstanden ist - und keinem weiterhilft.

Jérôme

Dieser "Genderwahnsinn" ist nötig, da das Bewusstsein für Menschen, die sich nicht in die uralten Geschlechterbilder einordnen lassen wollen, praktisch nicht vorhanden ist. Der Kommentarbereich unter Ihrem engstirnig verfassten Blogeintrag zeigt das eindrucksvoll. "Genderwahnsinnszug"; "männlich / weiblich / dämlich"; "Gender-Zirkus". Diese Diskussion, um ein paar kleine Änderungen im Berufstitel ist ein weiterer Beweis für die oberflächliche und diskriminierende Gangart, welche viele Personalberater*innen (Wahnsinn wie lange es gerade gedauert hat dieses Wort zu gendern, Zeit ist Geld ey) an den Tag legen. @Soschwerzuverstehen danke für deine Antwort. Folgender ist mein Liebelingskommentar: "Fuer mich,ist dieser genderwahnsinn,deplatziert und hervorgerufen ,von personen,die schwach im ego sind & sich wichtig tun wollen." Wow.

Manuela Arnold

Sry...nix fuer ungut Jeder mensch hat ein geschlecht-genetischer natur. Fuer mich,ist dieser genderwahnsinn,deplatziert und hervorgerufen ,von personen,die schwach im ego sind & sich wichtig tun wollen. Hey:ich wäre für das internationale kürzel in : Zb. Sachbearbeiter (hm..ist auch wieder männlich/er) JA WIE DE NUN ???!!! -da fängts scho an!!!) Sachen bearbeitend (früher sachbearbeiter) *S* Omannn....kopfschüttel

personalmarketing2null

Keiner soll ausgeschlossen werden, um Gottes Willen! Apropos: Vor dem sind ja bekanntlich alle gleich :) Aber: Abgesehen von der Bewerberirreführung ist das Ganze einfach Makulatur. Wie sprechen wir uns denn nun gegenseitig an im täglichen Leben? Demnächst mit Sternchen? Mit Unterstrich? Sorry, das ist zu kurz gedacht. Geschlechtsneutral ist die Berufsbezeichnung. Ohne m, ohne w, ohne x, und ohne d. Vielleicht mit einem "a", nicht für anders, sondern für ALLE.

Soschwerzuverstehen

Die meisten Kommentator*innen haben anscheinend nichts verstanden. Was ist daran so schwer zu begreifen, dass bestimmte Personengruppen nicht ausgeschlossen werden sollen? Mein Gott ist das sooooo schwer sich geschlechtsneutral auszudrücken? Daran wird bestimmt keiner sterben!

personalmarketing2null

An sich eine schöne Idee, wäre das a nicht schon für "anders" vergeben ;)

Walter-Jörg Lang ein

Vorschlag: Statt (m/w/d) einfach (a) für alle, nicht verwechseln mit a wie albern.

personalmarketing2null

Guter Punkt :) Tatsächlich ist es ja so, dass sich "dank" AGG eine sehr männlich geprägte Formel manifestiert hat. Nämlich "m/W". Und nicht etwa "w/m". Und ein "d/w/m" habe ich nun wirklich noch nicht gesichtet... ;)

Daniel Hartmann

Aus m/w/d lassen sich m.E. vorhandene Prioritäten des Arbeitgebers ableiten. Man sollte daher in Stellenanzeigen "m/w/d" mit "pn" = prioritätsneutral ergänzen. :D Oder eben "gn"...

personalmarketing2null

Auch denkbar, ja ;)

MK

m/w/d kann doch nur heißen: männlich / weiblich / dämlich

Don Don

Und ich dachte, die Berufsbezeichnung wäre schon geschlechtsneutral. Wo wir mal wieder zu dem Punkt kommen, an dem man explizit erwähnen muss, dass die Anzeige geschlechtsneutral zu verstehen ist - auch wenn der Chef letztendlich die hübsche Blondine als Assistenz einstellen, weil er sich lieber von einer schönen blonden Frau umgibt. Und nicht von einem alten Mann, der sein Vater sein könnte. ;-)

personalmarketing2null

Liebe Petra, tatsächlich ging es mir seinerzeit ähnlich wie dir. Ich war zwar nicht auf Jobsuche, da die Bewerberansprache durch Arbeitgeber quasi meine Leidenschaft ist, stolperte ich quasi über das d. Und fragte mich genauso wie du, was es denn da wohl mit auf sich hat. Das wiederum inspirierte mich zu diesem Artikel, der mittlerweile über 30.000-mal gelesen wurde. Ich stimme dir zu 100 Prozent zu und hoffe, dass so manches Unternehmen es genauso machen würde, wie du es dir wünschst. Vergleicht man die Anzahl der "m/w/d"s von damals, als ich den Artikel schrieb, mit heute, so ist allerdings das Gegenteil festzustellen. Immer mehr Unternehmen springen in blindem Aktionismus auf den Genderwahnsinnszug auf. Was mich letztendlich dann auch zur Fortsetzung meines Artikels inspirierte. Immer mehr Menschen geht es so wie dir: Sie fragen sich, was es denn mit dem d, dem x, dem i, dem a, dem gn, dem... auf sich hat. Immerhin bringen diese Artikel Licht ins Dunkel. Und lassen hoffentlich auch dem ein oder anderen Personaler ein Licht aufgehen. Beste Grüße zurück und viel Erfolg bei der Jobsuche!

Petra Walter

Ich bin seit kurzem auf Arbeitssuche in Deutschland und hatte bisher keine Ahnung das "d" fuer divers steht. Weil ich mittlerweile oft diesen Zusatz sehe hat mir heute Tante Google Ihren Blog praesentiert. Vielen Dank fuer die Erklaerung. Ich finde das irre und wuerde es besser finden wenn Firmen einfach im Zusatz sagen - Wir freuen uns ueber Bewerbungen jeglicher Persoenlichkeiten - oder so aehnlich. Dann sehen die Jobanzeigen auch nicht mehr so albern aus und die zusaetzlichen langen Texte wegen Diskriminierung von Alter/Religion etc haetten sich auch erledigt. Beste Gruesse aus London

personalmarketing2null

Hallo Herr Urban, ja, das "gn" ist ein netter Ansatz - oder sagen wir zumindest lesefreundlicher. Aber was wir bei all dem nicht bedenken (wieder einmal) ist der Bewerber. Der weiß nämlich mit den Kürzeln gar nichts anzufangen. Lesen Sie hier zu meinen Folgeartikel m/w/d = männlich/weiblich/… deutsch? – Wie das „dritte Geschlecht“ für Verwirrung bei Bewerber*innen und Recruiter*innen sorgt! Besten Dank für Ihren Kommentar und herzliche Grüße Henner Knabenreich

Bodo Urban

Bevor es das Unternehmen Geld kostet, macht man den Zirkus natürlich besser mit, auch gegen eigene Überzeugungen und grammatikalische Grundregeln. Das m.E. gelungenste aktuelle Format für Ausschreibungen ist meiner Meinung nach "Sachbearbeiter (gn)" Sprich: "geschlechtsneutral". Das erspart Aufzählungen jeglicher Art und vor allem die albernen Sternchen. Denn das "(m/w/i)" schließt ja z.B. die Geschlechtslosen aus. Ja, die "gibt es wirklich". Wie gesagt, für mich ist und bleibt das alles absurder Gender-Zirkus, aber beim Geld (AGG) hört der Spaß eben auf. Ob zumindest das "(gn)" wohl gerichtsfest ist?
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Moin! Ich bin Henner Knabenreich. Seit 2010 schreibe ich hier über Personalmarketing, Recruiting und Employer Branding. Stets mit einem Augenzwinkern oder den Finger in die Wunde legend. Auf die Recruiting- und Bewerberwelt nehme ich auch als Autor, als Personalmarketing-Coach, als Initiator von Events wie der HR-NIGHT oder als Speaker maßgeblich Einfluss auf die HR-Welt. Sie möchten mich für einen erfrischenden Vortrag buchen, haben Interesse an einem Karriere-Website-Coaching, suchen einen Partner oder Berater für die Umsetzung Ihrer Karriere-Website oder wollen mit bewerberzentrierten Stellenanzeigen punkten? Ob per E-Mail, XING oder LinkedIn - sprechen Sie mich an, ich freue mich auf Sie!
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