Bewerben beim BKA: Mit Gespür, Ausdauer und AGG-Verstoß zur neuen Stelle

Lesezeit: 8 Min. Karriere-WebsitesPersonalmarketingRecruitingStellenanzeigen

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist, ich zitiere: “ein wichtiger Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur. In neun Abteilungen arbeiten über 5.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den gesetzlichen Auftrag des Bundeskriminalamtes zu erfüllen.” So steht es in den Stellenanzeigen. Dieses BKA, welches seinerzeit schon einmal für seinen Bewerbungsprozess von mir gewürdigt wurde und stolzer Gewinner der Goldenen Runkelrübe war, zeigt gleich mehrfach wunderbar, wie es um die Bewerberansprache im Öffentlichen Dienst derzeit bestellt ist. Zeit, inne zu halten und gleich mehrfach zu staunen.

Dieser “Baustein der Sicherheitsarchitektur” ist nun auf der Suche nach “Mitarbeiter/innen”. Ein Stellentitel, da bin ich mir zu 100 Prozent sicher, der aufgrund dieses die Aufgabe bzw. das Einsatzfeld exakt beschreibenden Stellentitels, zu einer Flut an Bewerbungen führen wird (oder führte, dazu weiter unten mehr). Um welche Mitarbeiter es sich dabei handelt?

BKA sucht mehrere Mitarbeiter-innen

BKA-Mitarbeiter mit Spürsinn gefragt

Dahinter kommt man nur, wenn man sich das Kleingedruckte bzw. den Text der Stellenanzeige anschaut. Hier heißt es dann nämlich, dass diese Mitarbeiter für den “BKA-Sicherungsdienst” gesucht werden. Was auch immer das nun wieder ist. Schaut man sich die Aufgaben an (z. B. “Schutz der Dienstgebäude“, “Überwachung von Sicherheitseinrichtungen” oder auch die “Durchführung von Außen- und Innenstreifen“), so kommt man dahinter, dass das BKA Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst sucht. Das könnte man nun natürlich auch im Stellentitel so darstellen – also Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst (oder meinetwegen auch Sicherungs-). Ein Blick in Wikipedia (Sicherheitsdienst (auch Wachdienst, im deutschen Sprachraum auch verbreitet ist der englische Begriff Security) ist ein Sammelbegriff für Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes in den Bereichen Objektschutz, Schutz von Veranstaltungen und Personenschutz) oder auf Google Trends schafft Klarheit.

Aber klar, das wäre zu einfach. Und schließlich geht es beim BKA, das sagt der Name ja schon, um kriminalistischen Spürsinn. Und so heißt es folgerichtig auch im Karriere-Portal, dass man sich über neue Kolleginnen und Kollegen freut, die sich unter anderem mit “Gespür” einbringen. Übrigens auch mit “Ausdauer”, dazu dann aber später.

“Wir freuen uns über neue Kolleginnen und Kollegen. Wer sich mit Ausdauer, Gespür und Teamgeist einbringen will, ist bei uns genau richtig”.

Interessant an der Stelle als “Mitarbeiter” ist im Übrigen, dass auch das “sichere Führen von Schutzwaffen” zu den Aufgaben gehört. Allerdings ohne vollzugspolizeiliche Befugnisse, ist doch klar! Sprich, es darf zwar eine Schusswaffe sicher geführt, aber wohl nicht angewandt werden (“Prägendes Charakteristikum vollzugspolizeilicher Tätigkeit, die sie von anderen Bereichen unterscheidet, ist die hoheitliche Befugnis zum unmittelbaren Eingriff in die Rechtspositionen der Bürger, die nötigenfalls durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden kann”. Quelle).

Gleichstellung von Frauen und Männern nicht in der Stellenanzeige

Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Tatsache, dass “das Bundeskriminalamt die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert und deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert ist“. Die Frage, die ich mir dann wiederum stelle: Wenn das BKA doch so sehr an Bewerbungen von Frauen interessiert ist, warum adressiert man diese dann nicht direkt im Stellentitel – also bspw. “Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter”, anstatt “Mitarbeiter/innen”? Und wieso wird einer Bewerberin, dem weiblichen Nachwuchs also, der Einstieg nicht entsprechend schmackhaft gemacht? So wirkt diese Aussage eher wie ein Lippenbekenntnis (wobei das BKA da kein Einzelfall ist), dem keine Taten folgen.

Noch eine kleine Randnotiz: Auch über Stellenbezeichnungen mit dem “/innen” lässt sich trefflich stolpern. Denn (warum auch immer) das BKA schreibt alle Stellen in seinem Portal mit einem unbestimmten Artikel aus. Und so werden “ein/eine Hauptamtlich Lehrenden auf Zeit im Lehrbereich Rechtswissenschaften”, “eine/n Technische/n Bürosachbearbeiter/in”, “eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in” oder auch “eine/n Fahrtrainer/in” gesucht. Nun “übersetzen” Sie das mal:

  • ein Hauptamtlich Lehrenden
  • eine Technische Bürosachbearbeiter
  • eine wissenschaftliche Mitarbeiter
  • eine Fahrtrainer

oder auch

  • einen Technischen Bürosachbearbeiterin
  • einen wissenschaftlichen Mitarbeiterin
  • einen Fahrtrainerin

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Bewerber müssen viel Ausdauer mitbringen

Nun könnte zu dieser Stellenanzeige eigentlich alles gesagt sein. Ist es aber nicht. Denn wenn man sich über die auf StepStone ausgeschriebene Stelle bewerben will, erlebt der Bewerber bzw. natürlich die Bewerberin, schließlich spricht man bevorzugt Frauen an, sein bzw. ihr blaues Wunder. Dass es zu diesem kommen könnte, könnte eine Bewerberin mit Spürsinn und Ausdauer (wie gefordert) natürlich bereits riechen, schließlich ist der Vermerk, dass Bewerbungen nur bis zum 10. Januar möglich sind, gut zu erkennen (wobei sich da schon die Frage stellt, warum die Stelle dann erst vor wenigen Tagen – siehe oben – online gestellt wurde).

Bewerber beim BKA brauchen Ausdauer

Was wiederum die nachfolgende Handlung (sich zu bewerben) natürlich schlüssig macht. Es wäre nun möglich, einfach einen “Jetzt bewerben”-Button in die Stellenanzeige zu integrieren. Aber, das zeigen viele verschiedene Umfragen, Bewerber wollen es möglichst kompliziert und umständlich und dass es lange dauert (daher die “Ausdauer” oben). Und weil das so ist, kriegen sie beim BKA das volle Programm. Und so muss man sich dann “über das im Internet eingestellte Online-System unter der Kennziffer BKA-2017-115” (alleine das “über das im Internet eingestellte Online-System” muss man sich auf der Zunge zergehen lassen) auf der Seite https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BaSys3OBS/BKA-2017-115/index.html bewerben. Aber auch über www.bundesverwaltungsamt.de (Karriere) gelangt man zu dem Online-System, so ist zu lesen. Oder auch nicht, wie nachfolgender Screenshot zeigt:

Online-Bewerbung beim BKA

Sein “Passwort und Account” erhält man dann dann unter Angabe seiner E-Mail-Adresse. “Bewerbungsunterlagen (z.B. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise und ein polizeiliches Führungszeugnis) sind erst nach Aufforderung durch das Bundeskriminalamt zu übersenden“. Auch der nachfolgende Bewerbungsprozess bedarf viel Ausdauer. Dass das Internet für Behörden offenbar immer noch Neuland ist und solche Bewerbungsprozesse im öffentlichen Dienst leider kein Einzelfall sind, untermauert eindrucksvoll die Ausgabe der Azubi-RecruitingTrends 2017 für den Öffentlichen Dienst).

So lange dauerte der Bewerbungsprozess im öffentlichen Dienst

Eine vom BKA-Bewerbungsprozess Betroffene twitterte:

“Schön wäre ja erstmal, wenn sie auf eingegangene Bewerbungen auch eine Zusage/Absage erteilen. Ich warte seit dem persönlichen Gespräch (alle anderen Bewerbungsphasen abgeschlossen) nun schon fast 2 Monate auf eine Entscheidung …”

Wobei sie beileibe kein Einzelfall ist, wie wiederum die Azubi Recruiting-Trends (oder aber auch die Bewertungen auf kununu) belegen, die insbesondere zur Dauer des Bewerbungsprozesses dem Öffentlichen Dienst ein ungenügendes Zeugnis ausstellen. Apropos Zeugnis, auch das ist interessant: Während in der freien Wirtschaft auch mal ein Auge zugedrückt wird, wenn es mit den Noten nicht so hundertprozentig stimmt und man man mehr auf die Persönlichkeit des Bewerbers zählt, sehen das die Ausbildungsverantwortlichen im Öffentlichen Dienst etwas anders: 22,2 Prozent sortieren Kandidaten konsequent aus, die vom gewünschten Anforderungskatalog abweichen (freie Wirtschaft: 2.2 Prozent).

Etwas Positives zur Stellenanzeige gibt es dennoch noch zu berichten: “Das Arbeitsverhältnis ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgrund vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung bis 31.12.2025 befristet“. 2025! Das nenne ich einen sicheren Arbeitsplatz.

Altersdiskriminierung beim Bundeskriminalamt?

Auch der Arbeitsplatz als Cyberkriminalist (nicht -krimineller!) dürfte aufgrund der stetig zunehmenden Cyberkriminalität (sogar Fälle, die das Personalmarketing betreffen, gibt es) sicher sein. Während Gespür und Ausdauer und missglückte Stellentitel noch irgendwie zu verschmerzen sind, wird es umso schlimmer, wenn Bewerber aufgrund des Alters diskriminiert werden. Und das AGG mit Füßen getreten wird. Und das ist beim BKA ganz offensichtlich der Fall. Oder wie würden Sie es bezeichnen, wenn Cyberkriminalisten (und -innen, klar) maximal 33 Jahre alt sein dürfen, wenn sie sich bewerben wollen? Vor allem, wenn von dieser Regelung dann doch abgewichen werden kann, bekommt das Ganze einen üblen Beigeschmack.

BKA-Stellenanzeige verstößt gegen das AGG

Laut BKA werden “zukünftige Cyber-Kriminalisten/-innen des BKA nach der Qualifizierungsmaßnahme zu vollwertigen Polizeivollzugsbeamten/-innen des gehobenen Kriminaldienstes des Bundes ernannt. Folglich werden bei ihrer Gewinnung auch dieselben Voraussetzungen angesetzt“. Hier stellt sich mir die Frage, ob das denn wiederum rechtens ist und bekomme die Antwort, dass “das Urteil des EuGH vom 15.11.2016 (C-258/15) zur “Diskriminierung wegen des Alters – Beschränkung bei der Einstellung von Beamten der Polizei” in diesem Zusammenhang für mich interessant sein könnte. Tatsächlich ist es das, bezieht sich dieses Urteil doch auf eine spanische (!) Regelung, die das Ziel, die Einsatzbereitschaft und das ordnungsgemäße Funktionieren des Polizeidienstes des Baskenlands (!) zu gewährleisten, als angemessen ansieht. Warum ein 34-Jähriger vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wird, Bewerber, die aber Kinder betreut haben, sogar 42 Jahre alt sein dürfen, beantwortet dieses Urteil indes nicht.

Ja, es darf ein Höchstalter für Einstellungen festgesetzt werden. Das aber nur dann, wenn aufgrund der spezifischen Arbeitsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder auf Grund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand dies objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Das wiederum scheint mit hier nicht gegeben – zumal wie gesagt, die Altersgrenze auf 42 hochschnellt, “wenn Bewerber/innen, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen, mit dem sie in einem Haushalt leben, sich bis zum Alter von maximal 42 Jahren bewerben können“.

So wird beim BKA also nicht nur gegen eine gute Canidate-Experience verstoßen, sondern auch noch gegen das AGG. Irgendwas ist da faul, im Staate Dänemark Deutschland. Oder eben beim Öffentlichen Dienst, wie der Artikel zum BAMF, zum BND, welcher bis zum heutigen Tage Hacker per PDF sucht, oder auch zur durchstaaten-Kampagne zeigen.


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Moin! Ich bin Henner Knabenreich. Seit 2010 schreibe ich hier über Personalmarketing, Recruiting und Employer Branding. Stets mit einem Augenzwinkern oder den Finger in die Wunde legend. Auf die Recruiting- und Bewerberwelt nehme ich auch als Autor, als Personalmarketing-Coach, als Initiator von Events wie der HR-NIGHT oder als Speaker maßgeblich Einfluss auf die HR-Welt. Sie möchten mich für einen erfrischenden Vortrag buchen, haben Interesse an einem Karriere-Website-Coaching, suchen einen Partner oder Berater für die Umsetzung Ihrer Karriere-Website oder wollen mit bewerberzentrierten Stellenanzeigen punkten? Ob per E-Mail, XING oder LinkedIn - sprechen Sie mich an, ich freue mich auf Sie!
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